BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)

rollo, Monday, 20.11.2017, 13:20 (vor 2348 Tagen)

Moin Moin Gemeinde,

auch wenn hier im Forum schon viel zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement geschrieben wurde, konnte ich leider keine Antwort auf meine Frage finden.

Wann muss der AG ein BEM anbieten?

Meine Frage zielt nicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen ab, ich möchte gern wissen, wieviel Zeit (Tage/Wochen/Monate) zwischen dem "Erreichen" der 42 krankheitsbedingten Fehltage von dem betroffenen Mitarbeiter und dem Angebot des AG liegen dürfen. Mir ist schon klar, dass so wenig Zeit wie möglich dazwischen sein sollte um ein BEM überhaupt sinnvoll durchzuführen. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn einem Mitarbeiter der von Januar bis März arbeitsunfähig ist erst im November, also 8 Monate später, ein BEM anzubieten. Hierdurch würde das BEM an den Zielen vorbei aggieren.
Gibt es hierzu ggf. Urteile oder eindeutige Kommentare auf die ich mich stützen kann?

Vielen Dank im Voraus.

LG, rollo


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