BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 21.11.2017, 14:20 (vor 2319 Tagen) @ MatthiasNRW

Liebe Mitstreiter,
vielen Dank für die nützlichen Hinweise.
Hier geht es um ein grundsätzliches Problem. In einem Einzelfall wäre meine Vorgehensweise klar. Wenn es aber mehrere 100 Mitarbeiter betrifft und mir die Namen dieser Mitarbeiter nicht bekannt sind und ich dementsprechend dem Einzelfall nicht nachgehen kann, befinde ich mich bzw. der Betroffene in einer weit aus brisanteren Situation.
Der Hinweis von Cebulon auf die Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptführsorgestellen (BIH) unterstützt mich schon sehr in meiner Argumentation.

Danke!

LG, rollo


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