BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 20.11.2017, 21:36 (vor 2349 Tagen) @ rollo

... also 8 Monate später ein BEM anzubieten.

Hallo, das geht in aller Regel weit am Gesetzeszweck vorbei, weil es den Zielen eines halbwegs ord­nungs­ge­mä­ßen BEM nicht einmal annähernd gerecht wird.

Gibt es hierzu Urteile oder eindeutige Kommentare?

Das BVerwG hat z.B. schon vor Jahren beschlossen:
Ziel des betrieblichen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments ist die "frühzeitige" ­Klä­rung, ob und welche ­Maß­nah­men zu ergreifen sind um möglichst dauerhafte Fort­set­zung des Be­schäf­ti­gungs­verhält­nis­ses zu fördern. Es ist also in aller Regel zeitnah anzubieten und vor allem bei sbM die SBV unverzüglich zu unterrichten nach Feststellung der gesetzlichen BEM-Voraussetzungen.
BVerwG vom 23.06.2010, 6 P 8.09

Gruß,
Cebulon


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