BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)
... also 8 Monate später ein BEM anzubieten.
Hallo, das geht in aller Regel weit am Gesetzeszweck vorbei, weil es den Zielen eines halbwegs ordnungsgemäßen BEM nicht einmal annähernd gerecht wird.
Gibt es hierzu Urteile oder eindeutige Kommentare?
Das BVerwG hat z.B. schon vor Jahren beschlossen:
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die "frühzeitige" Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind um möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern. Es ist also in aller Regel zeitnah anzubieten und vor allem bei sbM die SBV unverzüglich zu unterrichten nach Feststellung der gesetzlichen BEM-Voraussetzungen.
BVerwG vom 23.06.2010, 6 P 8.09
Gruß,
Cebulon