BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)
Hallo,
der betroffene AN sofern er schwerbehindert oder gleichgestellt ist kann sich ein BEM auch einklagen. Denn das BEM betrifft auch die Rechte dieser AN aus § 81 Abs 4. SGB IX. Da als Ergebnis eines BEM auch Maßnahmen, auch solche betreffend Arbeitsplatz/-umfeld, welche unter § 81, 4 SGB IX fallen notwendig sind.
--
mfg Monica