BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 21.11.2017, 12:01 (vor 2341 Tagen) @ rollo

Hallo,

der betroffene AN sofern er schwerbehindert oder gleichgestellt ist kann sich ein BEM auch einklagen. Denn das BEM betrifft auch die Rechte dieser AN aus § 81 Abs 4. SGB IX. Da als Ergebnis eines BEM auch Maßnahmen, auch solche betreffend Arbeitsplatz/-umfeld, welche unter § 81, 4 SGB IX fallen notwendig sind.

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mfg Monica


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