BEM - Wann muss das Angebot des AG erfolgen? (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 21.11.2017, 08:08 (vor 2341 Tagen) @ Cebulon

Guten Morgen Cebulon,

vielen Dank für die schnelle Antwort. In dem angeführten Urteil ist das Procedere zum BEM gut beschrieben. Auf meine Frage konnte ich aber wiederum nur bedingt Antworten finden. Hier ist z.B. geschrieben, dass das BEM im Rahmen seiner Zielstellung möglichst frühzeitig angeboten werden soll. Eine zeitliche Angabe ist leider auch hier nicht ersichtlich. Ich bin ebenso wie du der festen Überzeugung, dass ein ordnungsgemäßes BEM den Zielen nur gerecht werden kann, wenn es frühzeitig angeboten wird bzw. beginnt. Es ist nur schade, wenn man diesbezüglich stets auf Mauern die z.T. aus Ignoranz, Verzögerungstaktiken, sich Dummstellen und Machtspielchen auf unterster Schubladenebene bestehen, stößt.

Gibt es eventuell noch weitere Gesetzestexte die eine Zeitspanne zwischen dem Erreichen der BEM-Kriterien und dem BEM Angebot erkennen lässt?

Vielen Dank im Voraus.

LG, rollo


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