Beteiligung der SBV bei Prüfung von Arbeitsplatz (Einstellung)

WoBi, Wednesday, 31.01.2018, 19:07 (vor 2271 Tagen) @ PolWol

Hallo PolWol,

es gibt keinen vorgegebenen Prüfungsablauf oder Beschreibung des Umfangs der Prüfungspflicht im SGB IX. Dies aus guten Grund, denn um alle Umstände, Besonderheit oder Ausnahmen in einem Gesetzestext zu erfassen und rechtssicher zu beschreiben, würde den Rahmen eines Gesetzes sprengen. Hier ist ein Gestaltungsraum gegeben, der durch die Mitbestimmung des BR/PR und durch die Erkenntnisse der SBV ausgefüllt werden kann. Hier sind Ideen und Anforderungen unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten verlangt. Definiert ist im SGB IX § 164 nur, dass der Arbeitgeber die Prüfung durchzuführen hat. Dies unter Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX und der Anhörung von BR/PR.

Mögliche Anforderungen für den Prüfumfang durch den Arbeitgeber - nicht vollständig und bitte selbst erweitern:

  • Berufliche Weiterentwicklung von Schwerbehinderten
  • Schwerbehinderte im BEM-Verfahren
  • Behinderungsbedingte Veränderungsnotwenigkeit z.B. Attest
  • Am Arbeitsplatz von Schwerbehinderten sind Veränderung geplant
  • Anstehende (betriebliche) Kündigung von Schwerbehinderten
  • Teilzeitwunsch von Schwerbehinderten
  • Versetzungswunsch von Schwerbehinderten
  • Vorschläge der SBV und/oder des BR/PR zu Schwerbehinderte

Diese Liste ist ein Auszug aus einem PowerPoint-Vortrag von mir - Wenn der Vortrag gewünscht ist, einfach per Briefumschlag neben dem Nutzernamen anfordern.
Vielleicht haben andere Mitleser/-schreiber noch weitere Anregungen was geprüft werden sollte, dann bitte posten.

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Gruß
Wolfgang


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