Beteiligung der SBV bei Prüfung von Arbeitsplatz (Einstellung)

Monica99, Tuesday, 30.01.2018, 13:23 (vor 2278 Tagen) @ PolWol

Hallo,

Habe jetzt als Antwort erhalten, dass alle Plätze grundsätzlich für Schwerbehinderte geeignet sind. Nur bei einer Ausnahme wegen besonderen Anforderungen am Arbeitsplatz von dieser generellen Eignung würde ich zur Prüfung der Voraussetzungen eingebunden werden. Die haben dies beim Arbeitgeberverband nachgefragt.

Das kann doch nicht alles sein?

So ist es!!!

Denn, diese Aussage "generellen Eignung " sagt ja nichts dazu aus, ist der betroffene AP auch für BLINDE/ ROLLSTUHLFAHRER/ MOTORICHEINGESCHRÄNKTE usw. geeignet, bzw bedarf es bei beistimmten Behinderungen dort besondere AP-Ausstattungen. Also muss man jeweils mit der SBV prüfen, so wie es das Gesetz ganz eindeutig aussagt. Das Gesetz sieht eben hier KEINE Ausnahme vor, dass mit einer solchen Aussage diese gesetzliche Prüfung/Pflicht des AG nicht beachtet/erfüllt werden muss.

--
mfg Monica


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