Beteiligung der SBV bei Prüfung von Arbeitsplatz (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 30.01.2018, 21:20 (vor 2272 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,
Arbeitgeber würden gerne die Prüfpflicht auf den realen Arbeitsplatz begrenzen, um die unternehmerische Freiheit beim Einstellen von Personal zu erhalten. Auf diesen Erhalt und die Verhinderung von Einfluss auf eine Personalauswahl zielt meines Erachtens die Aussage des Arbeitgeber(verbande)s in dieser pauschalen Form ab. Es wurde von dir der zweite Schritt bei einer Besetzung oder wenn es ein neu zu schaffender Arbeitsplatz entstehen soll, wie dieser bereits in der Planung barrierefrei gestaltet werden kann, beschrieben.

Bei der Prüfpflicht vor einer Stellenausschreibung hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob bereits beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen für den freien / frei werdenden Arbeitsplatz versetzt oder befördert werden können. Die Prüfung hat nach den Anforderungen der Stellenausschreibung zu erfolgen. Hier ist auf ein diskriminierungsfreies Anforderungsprofil zu achten.
Tipp: Bei einer später erforderlichen Ausschreibung sollte kontrolliert werden, ob die gleichen Anforderungen wie bei der internen Prüfung genannt sind!

Wenn eine Versetzung/Umsetzung/Beförderung erfolgen soll, ist ggf. eine Anpassung an die behinderungsbedingten Einschränkungen an den realen Arbeitsplatz erforderlich, falls dies bei der Arbeitsplatzplanung nicht bereits ausreichend berücksichtigt worden ist.

Die Prüfpflicht ist z.B. durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil 9 AZR 839/08 vom 17.08.2010 ab der Randnummer 37 gut beschrieben. Ausschnitte daraus wurden im Thread zitiert.

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Gruß
Wolfgang


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