SBV als BEM - Beauftragter (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 09.03.2018, 19:15 (vor 2239 Tagen) @ J.61

Moin Moin J.61,

1. die Kollegen haben bei einem durchgeführten BEM, welches mit dem Ergebnis abläuft, dass es keinen Arbeitsplatz mehr gibt, ein hohes Risiko der Kündigung. Ohne BEM hat der Arbeitgeber die Beweislast, dass es keine Möglihckeit der Weiterbeschäftigung mehr gibt, wenn es zu einem Kündigumngsverfahren kommt. Zudem muss er begründen, warum kein BEM durchgeführt wurde.
2. Die Kollegen können sich alternativ an den Betriebsrat wenden. Dort sollte ein Gespräch im Sinne des BEM geführt werden und das, was hier als sinnvoll herauskommt, dann im Monatgespräch an die Dienststelle herangetragen werden. Dann muss sich dieses Gespräch mot jedem Einzelfall befassen.
3. DerBetriebsrat sollte prüfen, ob er die Einsetzung eines BEM Beauftragten per Initiativantrag beantragen kann.


Liebe Grüße

Hendrik


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