SBV als BEM - Beauftragter (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 10.03.2018, 14:19 (vor 2210 Tagen) @ J.61

Hallo,

Die Verweigerung des Arbeitgebers als Begründung zur "Notwendigkeit der Gleichstellung" - der Tipp ist gut.
Ich habe einen aktuellen Fall, das bringe ich dort ein.

Dann mußt du das aber in deiner Stellungnahme an die AA konkret beschreiben, als vorhandenen, freien Arbeitsplatz oder aber zumindest als grundsätzlich im Betrieb vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit. Viele AAen verlangen hierzu insbesondere bei der sog. "Erlangensalternative" mittlerweile recht konkrete Angaben.
Du solltest auch nicht aus dem Auge verlieren, daß auch eine mögliche Anpassung des derzeitigen Arbeitsplatzes im Rahmen des § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX zur "Erlangensalternative" gehört.

Wenn sich der AG dem verweigert, kann es sehr wohl ein Gleichstellungsgrund sein, den Schutz des § 167 Abs. 1 SGB IX zu erlangen, weil dann der betroffene AN, die SBV und/oder der BR die Einleitung des Präventionsverfahrens verlangen können und ggfs. das IA selbst einschalten können.

Danke für die Hilfe

Scho' recht

Joachim

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion