SBV als BEM - Beauftragter (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Saturday, 10.03.2018, 11:37 (vor 2238 Tagen) @ J.61

Moin Moin Joachim,

also es gibt die Möglichkeit, dass die Kollegen/innen, wenn die Erkrankungen mit dauerhaften Einschränkungen einhergehen, einen Schwerbehindertenantrag stellen. Sie können auch gleichzeitig einen Gleichstellungsantrag auf den Weg bringen. Dieses ist vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Dann solltest Du als SBV für diese Kollegen/innen im laufenden Antragsverfahren die jeweils notwendigen Hilfestellungen des BEM einfordern, damit diese wieder zurück in die Arbeit kommen. Sollte der Arbeitgeber sich auf Deine Vorschläge aufgrund des laufenden Antrags (Nichtzuständigkeit der SBV) nicht einlassen, würde ich genau dieses Schreiben in der Stellungnahme der SBV verwenden, um die Notwendigkeit der Gleichstellung zu begründen, damit diese Kollegen/innen aus dem Sozialleistungsbezug (Krankengeld o.ä.) heraus kommen. Auch im Widerspruchsverfahren beim Schwerbehindertenantrag kann ein solches Schreiben hilfreich sein, wenn das Versorgungsamt zwischen einem GdB von 20 und 30 schwankt.

Sollte der Arbeitgeber den Ma0nahmen zustimmen, wäre alles in Butter.

Liebe Grüße

Hendrik


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