Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)
Hallo,
man kann nach Ausspruch einer Abmahnung eines SB ohne die Beteiligung der SBV die Maßnahme Aussetzen!
Welche Fristen gibt es dazu?
Sehe ich das richtig, dass nicht der Zugang der Abmahnung die 7 Tagefrist in Gang setzt, sondern wann die SBV davon Kenntnis hatte? Oder wann die SBV reagiert hat?
Muss der Abmahnungsgrund mit der Schwerbehinderung zu tun haben oder ist das egal?
Wird das Integratonsamt in jedem Fall über die Abmahnng informiert - wg Präventionsverfahren?
Maßnahmen des Arbeitgebers, die ohne vorherige Unterrichtung und/oder Anhörung der Schwerbehindertenvertretung und damit in rechtswidriger Weise getroffen wurden, müssen ausgesetzt werden (§ 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX). Nach Aussetzung der Maßnahme ist die unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen. Danach ist die endgültige Entscheidung zu treffen (§ 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX)
Danke + Grüße