Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 03.07.2018, 23:03 (vor 2122 Tagen) @ SGBFreak

man kann nach Ausspruch einer Abmahnung eines SB ohne die Beteiligung der SBV die Maßnahme aussetzen!

Hallo, wo hast Du das her?

Danach ist die endgülti­ge Ent­schei­dung zu tref­fen (§ 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX)

Wenn die Abmahnung schon draußen ist, dann ist die Entscheidung schon endgültig getroffen. Was sollte da noch ausgesetzt werden?

Gruß,
Cebulon


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