Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 04.07.2018, 08:38 (vor 2120 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

meine Meinung zu dem Thema ist folgende:
Solltest Du die Aussicht haben, mit Deiner Beteiligung könnte sich die Abmahnung vom Tisch bringen lassen (z.B. weil das geschilderte Fehlverhalten nur der halben Wahrheit entspricht) mag das Einläuten der "Ehrenrunde" Sinn machen. Auch wenn der ursächliche Grund für das Verhalten in der Behinderung liegen sollte und somit eine Wiederholung nicht auszuschließen ist, ist dringend eine Klärung der Situation erforderlich.

Sollte das monierte Fehlverhalten jedoch den Tatsachen entsprechen und somit die Abmahnung voll gerechtfertigt sein, würde ich als SBV zwar meine Nichtbeteiligung monieren und die Konsequenz des Aussetzens zukünftig androhen, die AG wissen aber auch, dass das Mittel des Aussetzens nur ein "zahnloser Tiger" ist.

VG


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