Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)
Hallo,
Maßnahmen des Arbeitgebers, die ohne vorherige Unterrichtung und/oder Anhörung der Schwerbehindertenvertretung und damit in rechtswidriger Weise getroffen wurden, müssen ausgesetzt werden (§ 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX). Nach Aussetzung der Maßnahme ist die unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen. Danach ist die endgültige Entscheidung zu treffen (§ 178 Abs.2 Satz 2 SGB IX)
Der Text steht hier.....
https://www.hensche.de/Schwerbehindertenvertretung_Schwerbehindertenvertretung.html#tocitem6