Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)

10-Jahre-SBV'ler, Tuesday, 09.02.2021, 10:39 (vor 1173 Tagen) @ Hotte

Hier sollte nicht nur die SBV unterrichtet werden, sondern die Aufgabe besteht ganz klar in einer Intervention Seitens der SBV den AG davon zu überzeugen, dass es auch ohne Abmahnung geht. Es sollte durch die SBV angeregt werden, eventuell gemeinsam einen Lösungsweg zu finden, damit der sbM diese Tätigkeit die dazu geführt hat nicht wieder macht.

Ansonsten wäre parallel dazu der sbM selbst gefragt. Dieser sollte umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und/oder Sozialrecht kontaktieren. Denn hier geht es manchmal nicht ohne Gerichtsbeschluß. Soll heißen, das Gericht entscheidet nicht, dass vielleicht eine Abmahnung gerechtfertigt ist, sondern vielmehr dem AG auf zu erlegen in Zukunft seine Verhaltensweisen zu ändern und vorher SBV und/oder Integrationsamt anzuhöhren.


LG


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