Abmahnung ohne Beteiligung SBV - Aussetzen??? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 05.07.2018, 17:34 (vor 2115 Tagen) @ mietze_katz

Konsequenz des Aussetzens zukünftig androhen

Hallo, halte das für einen Denkfehler: Sobald eine Abmahnung schon ausgesprochen und zugestellt ist, greift die Aussetzung rechtlich nicht mehr. Da gibts dann nichts mehr auszusetzen, wenn schon vollzogen. Die GroKo hatte sich bereits auf eine Unwirksamkeitsklausel zur Abmahnung geeinigt, aber der Arbeitgeberflügel hat das eigennützig "hintertrieben" ...

Gruß,
Cebulon


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