Aufhebungsverträge (Umgang mit Arbeitgeber)

jp, Bayern, Thursday, 12.07.2018, 21:49 (vor 2113 Tagen)

Hallo zusammen,

derzeit gibt es bei uns ein Abfindungsprogramm welches vor allem zum Ziel hat ältere Beschäftigte loszuwerden.
Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande wenn es beide Seiten wollen.
Darunter sind auch etliche Schwerbehinderte.

Ich habe den Arbeitgeber aufgefordert die SBV unverzüglich und umfassend zu unterrichten.

Der Arbeitgeber sieht in dieser Angelegenheit keine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht und beruft sich auf das BAG vom 14.03.2012
"Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem schwerbehinderten Menschen ist keine „Entscheidung” iSv. § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX (§ 178 SGB n.F.). Der Vertragsschluss ist kein einseitiger Willensakt des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem schwerbehinderten Menschen anzuhören."]

Was kann hier die SBV aufbieten? Was gibt es für Möglichkeiten?
Dieses Urteil stellt doch den Sinn und Zweck des SGB IX und der SBV-Aufgaben in Frage.
Hier handelt es sich auch um keine spontanen Aufhebungsverträge, sondern geplant und in beiderseitigen Einvernehmen. So eine Vorgehensweise würde die Beteiligungsrechte der SBV ins Leere laufen lassen.

Für anderen Tipps, Meinungen oder Urteile wäre ich dankbar!
Solidarische Grüße
jp

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jp


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