Aufhebungsverträge (Umgang mit Arbeitgeber)

KaivonderKüste, Friday, 13.07.2018, 13:19 (vor 2114 Tagen) @ jp

Moin,

Du schreibst, dass vor allem "ältere, auch schwerbehinderte Mitarbeiter" die Zielgruppe für diese Maßnahme des Arbeitgebers sind. In einer Information für die Betroffenen kannst Du darauf hinweisen, dass diese sich vorher bei der Agentur für Arbeit erkundigen, wie es sich dann mit möglichen Sperrfristen verhält und wie lang diese sind.

Auch sollten sich diese Menschen gut überlegen, ob nicht eventuelle Rentenansprüche durch fehlende Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung gefährdet sind. Je nach Alter und persönlichen Voraussetzungen kann der Einzelfall durchaus erhebliche negative Folgen für Betroffene haben. Individuelle Antworten kann der zuständige Rentenversicherungsträger geben. Oder der Mensch wendet sich an die nächstgelegene Auskunft- und Beratungsstelle.

Daneben sollte sich jede Person, die dies machen will, sich selbst kritisch fragen, ob sie im örtlichen Bereich oder mit Pendeln einen passenden und gut bezahlten neuen Arbeitsplatz finden kann. Denn nur wer die Zusage zu einen neuen Job sicher hat, sollte dann - auch über einen Aufhebungsvertrag - das bestehende Beschäftigungsverhältnis beenden.

Gewerkschaftsmitgliedern sei dringend angeraten, sich mit einer Vertrauensperson im Betrieb oder dem zuständigen Gewerkschaftssekretär in Verbindung zu setzen.

Mit kollegialem Gruß aus dem Norden KaivonderKüste


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