Aufhebungsverträge (Umgang mit Arbeitgeber)

jp, Bayern, Saturday, 14.07.2018, 21:23 (vor 2113 Tagen) @ WoBi

Hallo zusammen,
recht vielen Dank für Eure Antworten.

Unsere SBM habe ich auf die eventuellen Folgen hingewiesen und war auch bei einigen Abfindungsgesprächen dabei. Da die Abfindungsangebote teilweise recht attraktiv sind, sind etliche froh den Ausstieg aus dem Arbeitsleben bewerkstelligen zu können. Dieses Modell ist auch nur möglich wenn im Anschluss der Eintritt in die Rente erfolgt.

@Wolfgang
Da es sich bei den Abfindungsgesprächen um keine spontanen Termine handelt, sondern um meist mehrere geplante Termine mit Personal und dann noch einen Termin mit einer externen Beratungsfirma handelt, würde ich es gerne sehen, dass hier dieses BAG-Urteil vom 14.03.2012 nicht greift.

Wie bringe ich den Arbeitgeber dazu, dass er in einem so gelagerten Fall die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht erkennt und akzeptiert?

Mit kollegialen Grüßen aus dem Süden jp

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jp


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