Aufhebungsverträge (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Friday, 13.07.2018, 11:14 (vor 2085 Tagen) @ jp

Was kann hier die SBV aufbieten? Was gibt es für Möglichkeiten?
Dieses Urteil stellt doch den Sinn und Zweck des SGB IX und der SBV-Aufgaben in Frage.
Hier handelt es sich auch um keine spontanen Aufhebungsverträge, sondern geplant und in beiderseitigen Einvernehmen. So eine Vorgehensweise würde die Beteiligungsrechte der SBV ins Leere laufen lassen.

Hallo jp,

ja da hast du leider recht. Das Problem ist das beiderseitige Einvernehmen, denn einvernehmlich kann der AG leider genau das machen. Die fatale Rechtsprechung des BAG bestärkt ihn darin.

Dir bleibt nur, dass du die SB-Beschäftigten z. B. per Rundmail warnst unberaten so etwas zu unterschreiben, denn aus einem Aufhebungsvertrag führt nur ganz schwer wieder ein weg raus und zeitweise Unzurechnungsfähigkeit ist da kein Königsweg.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion