MAin hat fortgeschrittene Bulimie (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 07.08.2018, 09:48 (vor 2060 Tagen) @ onkel

Moin Moin Onkel,

die Frage ist nicht, was kann man tun, sondern was muss getan werden.
Solange die Kollegin für sich nicht realisiert, dass sie Hilfe braucht, weil sie alleine mit der Situation nicht klar kommt, wird sich nichts ändern.
So hart es sich anhört, sie in Watte zu packen, wie es die Firma macht, unterstützt ihre Bulimie nur. Sie muss ja nichts ändern, muss nicht arbeiten, kann stundenlang in der Sonne liegen und ..... alle akzeptieren das.

Eine Chance auf Veränderung besteht nur, wenn ihr selber bewusst wird, dass sie Hilfe braucht.
Dieses kann der Arbeitgeber beispielsweise mit einem Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX tun.
Dort können ihr auch Auflagen gemacht werden, an die sie sich halten muss, von nachgewiesener Therapie über weitere Unterstützungsmaßnahmen etc., wenn sie an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist.

Ein anderer Weg ist der sie zum betriebsärztlichen Dienst zu schicken. Wenn dieser die Arbeitsunfähigkeit erkennt, kann er sie auch auffordern, sich krankschreiben zu lassen. Spätestens bei dem Abrutschen in das Krankengeld wird es für die Beschäftigte ersichtlich, dass es so nicht weitergeht. Zudem verliert sie die sozialen Kontakte zur Arbeit und sollte realisieren, dass sie nur bei Einleitung von Maßnahmen wieder in das Erwerbsleben zurückkehren kann. Der Arbeitgeber kann auch die Auflage machen, dass sie vor einer erneuten Arbeitsaufnahme erneut zum BÄD gehen muss, damit dieser die Schritte, die sie begonnen hat, überprüfen kann.

Du kannst Dich auch an eine Selbsthilfegruppe für Essstörungen oder den Integrationsfachdienst wenden, falls diese weitere/andere Ideen haben.

Wenn ihr so weiter macht, wird sich meiner Meinung nach die Kollegin nicht ändern, weil sie keine Notwendigkeit dafür sieht.

Liebe Grüße

Hendrik


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