MAin hat fortgeschrittene Bulimie (Fragen zu einer Behinderung)
Moin Moin Onkel,
"Aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht hier nicht die Möglichkeit unter Zahlung des Restgehaltes jemand dauerhaft
nach Hause schicken?"
theoretisch ist es möglich, sie bei Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen. Die Befristung muss der Arbeitgeber festlegen, sie kann dann auch verlängert werden.
Die Entscheidung, was der Arbeitgeber macht, muss er selber treffen, man kann ihm dies aber vorschlagen.
Liebe Grüße
Hendrik