MAin hat fortgeschrittene Bulimie (Fragen zu einer Behinderung)

garda, Berlin, Monday, 13.08.2018, 12:51 (vor 2083 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

ausdrücklich ergänzend zu dem was hier schon an sehr guten Hinweisen gekommen ist, möchte ich noch eine andere Schiene aufmachen.

Hat jemand von euch mal ein Suchtseminar besucht? Aus dem was ich dort gelernt habe und der praktischen Erfahrung würde ich euch alle in irgendeiner Form als Co-Abhängige bezeichnen. Ihr macht genau das, was es der kranken Frau erlaubt weiterzumachen und so macht sie eben weiter.

Macht euch bitte ganz klar, dass die Kollegin süchtig ist. Fortgeschrittene Sucht bedeutet, dass es irgendwann zum Knack kommt. Entweder kommt sie weg oder sie wird auch tatsächlich früher oder später sterben. Punkt. Aua, das tut weh aber so ist es.

Eure Aufgabe ist es, Hilfe anzubieten und die hatte sie bereits reichlich. Nach 8 Rehas wird ihr ein BEM auch nicht helfen.

Mein Vorschlag lautet ganz anders: zur Arbeit heranziehen und sie wird nichts leisten, dann Gespräch, es ändert sich wieder nichts, also Abmahnung, dann wieder Gespräch, es ändert sich wieder nichts dann 2. Abmahnung, es ändert sich wieder nichts, dann Kündigung. Schaut euch mal die Muster-Betriebsvereinbarung der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren an, da seid ihr an mehreren Eskalationsstufen bereits vorbei. Ihr tut der Frau keinen Gefallen weiter zuzusehen und euch auch nicht. Wacht sie dabei auf und schafft es aus dem Teufelskreis, habt ihr sie gewonnen, wenn nicht könnt ihr der Frau sowieso nicht helfen und müsst auch nicht beim Sterben zusehen, denn dazu seid ihr nicht verpflichtet.

Das hört sich jetzt ganz hart an und das ist es auch. Entscheidend ist es dabei, dass ihr an jeder Stelle und bei jedem Gespräch einerseits Hilfe angeboten wird aber auch die Konsequenzen erläutert werden.

Wenn möglich zieht euch einen Suchtberater zur Unterstützung bei.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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