BEM-Gespräch als Personalbeurteilungsversuch (BEM)

KaivonderKüste, Thursday, 06.09.2018, 13:30 (vor 2060 Tagen) @ Pernille

Moin,

weiß dein Arbeitgeber, dass es im Gesetz kein BAM (Betriebliches Ausgliederungsmanagement) gibt?

Das BEM im Sinne des § 167 Abs.2 SGB IX hat schon vom Gesetzestext her eindeutig das Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und (mit Hilfen) vorzubeugen, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Das, was als Vorgabe geschildert wurde, spricht eindeutig für eine Anwendung des § 167 Abs. 1 SGB IX!! Hier wäre dem Arbeitgeber klar vorzugeben, dass nach seinen Schilderungen ein Präventionsgespräch unter Beteiligung des Integrationsamtes angezeigt ist. Alles, was er vor Information der SV angeschoben hat, könne er vergessen, es sei denn, es wird durch das Ergebnis des Präventionsgespräches eindeutig angesprochen und bestätigt.

BEM und Prävention sind eindeutig zwei verschiedene Paar Schuhe. Sie können, müssen aber nicht zusammenfallen. Und nach der Schilderung geht es hier nicht um die Wiedereingliederung des Betroffenen und die zukünftige Vermeidung von Krankheitszeiten. Dem Arbeitgeber sollte dies noch einmal deutlich von der SV vor Augen geführt werden. Auch dass einer (Änderungs-)Kündigung von Seiten der SV unter diesen Rahmenbedingungen nie zugestimmt werden könne.
Dem betroffenen Mitarbeiter sollte klar gemacht werden, dass er aktuell unter keinen Umständen alleine mit dem Arbeitgeber Gespräche führt. Hier hat Hendrik 1 bereits Hinweise zum Verfahren gegeben, die ich teilen kann.

Mögliches weiteres Verfahren: Mit dem betroffenen Mitarbeiter klären, ob und wie er auf Arbeit unterstützt werden kann, um zukünftige Ausfälle durch seine Erkrankung zu vermeiden. Dieses in einem vom Integrationsamt moderierten Gespräch mit dem Arbeitgeber klären und Absprachen zum Verfahren verbindlich treffen.
Zum Abschluß kann ein Folgetermin mit dem gleichen Personenkreis getroffen werden, in dem dann über möglicherweise bestehende Leistungseinschränkungen gesprochen wird. Dem betroffenen Mitarbieter sollte dabei klar gemacht werden, dass es dann nicht um seine derzeitige Stelle geht, sondern dass dann geklärt wird, ob und in welcher Form er gegebenenfalls weitere Unterstützung oder Förderung erhält.
Vielelicht gibt es auch Möglichkeiten, bestehendes Wissen durch eine Schulung oder einen (internen / externen) Kursus aufzufrischen und zu erweitern.

Soweit meine Gedanken von der Küste

Kai


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