BEM-Gespräch als Personalbeurteilungsversuch (BEM)
Hallo albarracin!
Quelle: BVerfG, Urteil vom 18. Januar 2012, Az: 2 BvR 133/10. Diese Übertragung nennt sich Beleihung. Die Unternehmen werden als Beliehene bezeichnet. Für die Beleihung gibt hier letztlich keine Brancheneinschränkung oder ein Rechtsgebietvorbehalt.