Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

Ti Ni, Sunday, 07.10.2018, 22:16 (vor 2044 Tagen) @ Garcon

Hallo,

Im vereinfachten Wahlverfahren dürfen nur Wahlberechtigte in der Wahlversammlung Wahlvorschläge machen.
Wenn jetzt die amtierende SBV die Wahlleitung macht, kann sie dann Wahlvorschläge für die Vertrauensperson bzw. Stellvertretung machen?
Sie ist ja einerseits wahlberechtigt, weil schwerbehindert und somit berechtigt Wahlvorschläge zu machen.Habe aber auch die Aussge gefunden, dass die amtierende SBV keine Wahlvoschläge machen darf. Stimmt das?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Danke und Grüße


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