Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

Garcon, Monday, 15.01.2007, 16:22 (vor 6327 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,


» bitte denke daran, Wahlvorschläge drüfen nur von Wahlberechtigten
» gemacht werden. Es geht also nicht, dass nicht wahlberechtligte
» Beschäftige zur Wahlversammlung kommen und sagen, hallo hier bin ich,
» ich möchte gewählt werden.

OK, das heißt, die Wahlberechtigten müssen morgen in der Versammlung sagen, wen sie wählen wollen. Aber muss beim vereinfachten verfahhren der Kandidat nicht wenigstens zustimmen, das er gewählt werden will> ...

» Das Recht der Anwesenheit bei der Wahlberechtigten haben nur
» Wahlberechtigte und die Wahlleitung
!

Dann muss er doch entsprechend auch dabei sein...

» Sollten die Wahlberechtigten das Interesse haben, dass sie für die Wahl
» Koll. vorschlagen möchten die selbst nicht wahlberechtigt sind und somit
» auch kein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung haben, kann man diesen die
» Gelegenheit geben, vor der eigentlichen Wahlversammlung sich kurz den
» Wählern vorzustellen.

Oder sprichst Du vom normalen Wahlverfahren> Du hast mich jetzt völlig verwirrt. Dann können unsere Schwerbehinderten ja wählen, wen sie wollen, ohne entsprechend die Person zu fragen. Dann sehe ich jetzt schon, daß wir alle 2 Wochen die Wahl wiederholen müssen, weil der gewählte jeweils gar nicht kandidieren wollte. :-(

Gruß

Garcon


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