Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

hackenberger, Monday, 15.01.2007, 18:50 (vor 6327 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

» OK, das heißt, die Wahlberechtigten müssen morgen in der Versammlung
» sagen, wen sie wählen wollen. Aber muss beim vereinfachten verfahhren der
» Kandidat nicht wenigstens zustimmen, das er gewählt werden will> ...

Die Zustimmung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Es geht also nach der Wahl.

» Dann muss er doch entsprechend auch dabei sein...

Nein, müssen/muss sie/er nicht. Dabei sein dürfen nur Wahlberechtigte, also Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Nur diese haben das aktive Wahlrecht.

» Dann können unsere Schwerbehinderten ja wählen, wen sie wollen, ohne entsprechend die Person zu fragen.
Rein von der Theorie her ja, ob es Sinn macht wäre die Frage. Also sollte man vorher mit potentiellen Kandidaten reden.

Ihr wält im vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung. Schaue noch einmal hier nach:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer%20kann%20gewählt%20werden
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt

Aber, ich denke ihr bekommt das schon hin und s wird keiner die Wahl anfechten wollen oder müssen.;-)


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