Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 07.10.2018, 23:00 (vor 2045 Tagen) @ Ti Ni

Moin Moin Ti Ni,

warum soll die amtierende Vertrauensperson dieses nicht dürfen? Auch im förmlichen Wahlverfahren kann diese einen Vorschlag abgeben, wenn es genug Unterstützungsunterschriften gibt.

Der einzige Ausnahmefall wäre in beiden Fällen, wenn die Vertrauensperson selber nicht schwerbehindert ist, weil sie dann nicht wahlberechtigt ist (§ 20,2 Satz 3 SchwbVWO bzw. im förmlichen Wahlverfahren §6,1 Satz1).
Da wir im förmlichen Wahlverfahren stehen, kenne ich mich in dem vereinfachten Wahlverfahren nicht so gut aus, nehme aber an, dass die Vertrauensperson als Einladende qua Amt an der Wahlversammlung teilnimmt, auch wenn die Wahlberechtigung bei ihr dann nicht vorliegt.

Liebe Grüße

Hendrik


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