Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

WoBi, Monday, 08.10.2018, 14:06 (vor 2043 Tagen) @ Ti Ni

Hallo Ti Ni,
die noch amtierende Vertrauensperson (wenn eine SBV bereits gewählt ist und deren Amtszeit nicht abgelaufen ist) ist die einladende Person zur Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren. Nach der Begrüßung und der Eröffnung der Wahlversammlung setzt sich die Vertrauensperson als selbst schwerbehinderte oder gleichgestellte Person zu den anwesenden Wahlberechtigten oder geht vor die Türe, wenn keine Wahlberechtigung vorliegt.

Die Wahlberechtigten haben sich selbst zu organisieren und eine Wahlleitung zu wählen. Die gewählte Wahlleitung führt die Wahlversammlung und prüft als erstes die Wahlberechtigung der anwesenden Personen. Es folgen die nächsten Schritte: Festlegen der Anzahl der Stellvertreter, Kandidatensuche, Erstellen der Wahlzettel, Wahldurchführung und Feststellen des Wahlergebnisses jeweils für die Vertrauensperson und die Stellvertreter, Benachrichtigung der Gewählten und Niederschrift.

Tipp:
Damit dies rechtsicher klappt, erkläre ich den Wahlvorgang in der SB-Versammlung, welche ich vor der Wahlversammlung (getrennte Veranstaltung) durchführe, mittels eines kleinen Vortrags. Die erforderlichen Materialien für die getrennten Stimmzettel, Briefumschläge (ganz wichtig), Urne und Textvorlagen auf PC und Drucker stelle ich für die Wahlversammlung bereit. Weiterer erkläre ich mich als Wahlhelfer bereit, falls der Wahlleiter später dies wünscht.

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Gruß
Wolfgang


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