Vereinfachtes Wahlverfahren.... (Wahlen)

hackenberger, Monday, 15.01.2007, 16:03 (vor 6327 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

bitte denke daran, Wahlvorschläge drüfen nur von Wahlberechtigten gemacht werden. Es geht also nicht, dass nicht wahlberechtligte Beschäftige zur Wahlversammlung kommen und sagen, hallo hier bin ich, ich möchte gewählt werden.

Das Recht der Anwesenheit bei der Wahlberechtigten haben nur Wahlberechtigte und die Wahlleitung!

Sollten die Wahlberechtigten das Interesse haben, dass sie für die Wahl Koll. vorschlagen möchten die selbst nicht wahlberechtigt sind und somit auch kein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung haben, kann man diesen die Gelegenheit geben, vor der eigentlichen Wahlversammlung sich kurz den Wählern vorzustellen.


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