Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 15:22 (vor 2913 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich benötige bei folgender Problematik eure Hilfe:

Es handelt sich um einen Beschäftigten mit GdB 100 und Merkzeichen aG und B. Auf Dienstreisen wird immer eine Begleitperson benötigt. Der Arbeitgeber lehnt die Übernachtungskosten etc. der Begleitperson ab. Es wird argumentiert, dass nur die Kosten des Dienstreisenden abrechnet werden darf. Die Kosten der Begleitperson müsse der Betroffene selbst über das Integrationsamt beantragen.
Die Situation ist die, dass das Integrationsamt schon die Arbeitsassistenz zahlt. Muss das Integrationsamt die Kosten der Begleitperson ebenfalls tragen? Und wenn ja, wer muss die Beantragung übernehmen?

Meines Erachtens ist das nicht so. Ich denke, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist neben den Kosten des Dienstreisenden auch die Kosten der Begleitperson zu tragen, wenn der Beschäftigte für die Dienstreisen eine Begleitung benötigt. Denn der Arbeitgeber muss alle Kosten tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Das betrifft auch die Begleitperson.

Wie seht ihr das? Auf welche gesetzlichen Regelungen kann man sich berufen?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Viele Grüße

Kati


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