Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 17:15 (vor 2912 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

wir haben keinen Fürsorgeerlass. Auch in der Inklusionsvereinbarung sowie den Verwaltungsvorschriften zum Reisekostengesetz stehen keine Regelungen hierzu.

Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet ist die Kosten zu tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Zählen dazu nicht auch die Kosten für eine Begleitung, wenn der Beschäftigte diese, bspw. für seine Dienstreisen, benötigt?

Müssen diese Kosten alle vom Integrationsamt getragen werden? Meines Erachtens nein! Ist der Arbeitgeber hier nicht der Pflicht?

Gibt es gesetzlichen Reglungen, auf die wir verweisen können?

Viele Grüße

Kati


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