Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 01.11.2018, 09:18 (vor 2912 Tagen) @ Kati

Hallo,

Im Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist es ganz klar und eindeutig positiv geregelt, der AG muss diese Kosten tragen.
www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Dienstreisen/nach-der-reise/130begleitpersonen.html

https://www.djo.de › uploads › brkg-faq

Gleiches müsste für private AG gelten, denn der AG MUSS die notwendigen Kosten der behindertengerechten Arbeitsplatzaus- stattungntragen/zahlen. Er KANN dann für solche Kosten Leistungen vom Integrationsamt erhalten,

--
mfg Monica


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