Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 19:43 (vor 2912 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die Förderungen des Integrationsamts sind in aller Regel Ermessensleistungen, das sehe ich genauso.

Der Arbeitgeber und „nicht“ das Integrationsamt ist hier in der Pflicht die Kosten zu tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Meines Erachtens auch die Kosten für eine Begleitung, wenn der Beschäftigte diese, bspw. für seine Dienstreisen, benötigt. Liege ich hier richtig?

Aber wie argumentiert man gegenüber dem Arbeitgeber? Welche gesetzlichen Reglungen, können wir hier anbringen?

Viele Grüße

Kati


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