Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 31.10.2018, 18:15 (vor 2912 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,
finde das einfach nur dreist. Alle Förderungen des Integrationsamts sind meines Wissens ja in aller Regel reine Ermessensleistungen, § 185 Abs. 3 SGB IX. Dieser Absatz 3 beginnt mit "kann" und nicht mit "muss" (Das Integrationsamt kann ...) In solchen Fällen sollte aber in voller Höhe erstattet werden, da rein behinderungsbedingt.

Ist Arbeitgeber hier nicht in der Pflicht? Gibt es gesetzlichen Reglungen, auf die wir verweisen können?

Würde hier mal kurz beim Integrationsamt per Mail fragen. Dessen Antwort würde mich auch interessieren.

Gruß,
Cebulon


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