Vorgespräch ASA (Allgemeines)

ciralifan, Wednesday, 28.11.2018, 07:25 (vor 1974 Tagen) @ Raym

Hi,
irgendwie geht es bi der ASA doch auch immer um MA mit ´Behinderung . § 178, Abs.2
Und § 164, Eignung von Arbeitsplätzen für SB MA .
Und §182 Abs.1 hat der AG auch zu beachten.
Als geh mit dem BR zusammen hin. Dieser kann - da auch der BR die Einhaltung geltender Gesetze kontrollieren muss,- den AG aufklären.


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