Vorgespräch ASA (Allgemeines)
Hi,
irgendwie geht es bi der ASA doch auch immer um MA mit ´Behinderung . § 178, Abs.2
Und § 164, Eignung von Arbeitsplätzen für SB MA .
Und §182 Abs.1 hat der AG auch zu beachten.
Als geh mit dem BR zusammen hin. Dieser kann - da auch der BR die Einhaltung geltender Gesetze kontrollieren muss,- den AG aufklären.