Vorgespräch ASA (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 28.11.2018, 09:44 (vor 1948 Tagen) @ Raym

Hallo Mietze-katz

Danke für die schnelle Antwort

Unsere GL meint, das wäre richtig so, die bräuchte mich nicht unbedingt für ein Vorgespräch der ASA-Sitzung einladen, das wäre ja keine richtige ASA Sitzung.

Nach m.M., wenn der BR daran beteiligt ist, hast auch Du als SBV ein Teilnahmerecht, egal welchen Namen das Kind hat.


Der BRV hat sich bei mir entschuldigt,er wußte nicht, dass ich nicht eingeladen war
(Einladung kam am 22.11 über Telefon)
(Habe vom BRV auch den Bericht, von dieser Vorgespräch ASA Sitzung bekommen ,es wurden 11 Punkte abgehakt)

Dem BRV scheint Dein Teilnahmerecht wohl bekannt zu sein, anderseits würde er sich ja bei Dir nicht entschuldigen.

Heute Nachmittag, hat die GL dann noch den BRV zu mir geschickt , er solle mich beruhigen und mir beibringen dass Sie als GL recht hat, und Sie wird die ASA Vorgespräch Sitzung, das nächste mal wieder genau so handhaben

Ist der BRV der Laufbursche bzw. das Sprachrohr der GL? Warum gibt der BRV sich dafür her?
Kläre mit dem BRV, ob Du mit seiner Unterstützung zur Durchsetzung Deines Teilnahmerechts bei der GL rechnen kannst. Hier zeigt sich dann, ob der BRV Rückgrad hat!
Andernfalls bleibt Dir nur externe Hilfe (Gewerkschaftssekretär, IA) übrig.
Aber die Einschaltung eines Anwaltes, wie von Dir angesprochen, will sehr genau vorbereitet (ordnungsgem. Beschluss und Mitteilung an die GL wegen der Kosten) und überlegt sein. Definitiv nur mit Ünterstützung einer Gewerkschaft, sonst zerlegen die Dich wegen irgentwelcher unkorrekten Formalitäten fernab der eigentlichen Sache.

LG Raym.

VG


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