Heranziehung von Stellvertretern und Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

Mymi, Gießen, Wednesday, 12.12.2018, 10:18 (vor 1960 Tagen)

Hallo!

Ich wurde in meinem Betrieb zur 4. von 5 Stellvertretern gewählt (ca. 250 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter).

Nun stellt sich mein Vorgesetzter quer, was die Heranziehung und auch den Schulungsanspruch betrifft. Er meint, als 4. Stellvertreter bräuchte ich keine Schulungen und unsere SBV könnte nur die ersten beiden Stellvertreter heran ziehen. Alles andere obliegt der Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten.

Wobei ich seit kurzem jetzt zum 3. Stellvertreter aufgerückt bin, weil einer der vor mir liegenden Stellvertreter aufgrund der Querelen bereits das Handtuch geworfen hat.

Kann wer Licht ins Dunkel bringen? Danke!


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