Heranziehung von Stellvertretern und Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 12.12.2018, 15:54 (vor 1933 Tagen) @ Futzi

Moin Moin Futzi,

Heranziehung zu bestimmten Aufgaben meint z.B. Heranziehung zu Projekt A oder Ausschuss B, bzw. dazu, Vorstellungsgespräche in erster Linie abzudecken etc. ..... damit sind diese Termine nachweisbar. Wieviel und wie oft diese benötigt wird, ist immer unterschiedlich. Wenn ein Ausschuss, oder eine Arbeitsgruppe von der Schwerbehinderte besonders betroffen sind, wöchentlich tagt, ist dieses regelmäßig. Tagt ein Wirtschaftsausschuss einmal im Quartal ist dieses ebenfalls regelmäßig.
Dies darf auch keinen Streit mit dem Arbeitgeber geben, da die SBV weisungsungebunden arbeitet.

Liebe Grüße

Hendrik


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