Heranziehung von Stellvertretern und Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

Futzi, Wednesday, 12.12.2018, 11:53 (vor 1933 Tagen) @ Mymi

Hallo,

ich zitiere §179 abs.3 / Das stellvertretende SBV Mitglied besitzt die gleichen persöhnlichenn Rechte wie der Vorsitz!
Das bedeutet, das ab den 2.Stellvertreter somit kein Schulungsanspruch besteht!


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