Heranziehung von Stellvertretern und Schulungsanspruch (Stellvertreter/in)

Futzi, Wednesday, 12.12.2018, 15:06 (vor 1955 Tagen) @ Hendrik1

Moin,

dabei muss das "Regelmässige herran ziehen" der Stellvertreter auch belegbar sein!
Die große subjektive Aussage ist: Was und wann ist "REGELMÄSSIG"??? Daher ein
Stresspunkt mit dem Arbeitgeber!


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