BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.12.2018, 16:29 (vor 1947 Tagen) @ Lucotetia

Hallo,

ob Du Schulungen hast oder nicht, ist für die Wahrnehmung deiner gesetzlichen Pflichten irrelevant. Ist ein Beteiligungssachverhalt gegeben, muß die SBV beteiligt werden.
Allerdings solltest Du Dir natürlich das notwendige Wissen so schnell wie möglich aneignen.
Und natürlich erstrecken sich Deine gesetzlichen Zuständigkeiten grundsätzlich nur auf Beschäftigte, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind.

Und denke mal bitte über Deine Foren-Signatur nach. Einen "Vorsitzenden" der SBV gibt es nicht, der Titel ist Unsinn.

--
&Tschüß

Wolfgang


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