BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)
Moin Moin Cebulon,
im Gesetz ist dies nicht geregelt, aber es kann in Inklusionsvereinbarungen oder Erlassen etc. weitergehende Regelungen geben. In den Schwerbehindertenrichtlinien in Niedersachsen haben z.B. Beschäftigte im laufenden Antragsverfahren vorläufig die Schutzrechte der Schwerbehinderten. Somit sind wir auch für diese mit zuständig. Zudem ist dort geregelt, dass auch für Behinderte (nicht Schwerbehinderte!) geprüft werden soll, ob Einzelmaßnahmen der Richtlinien auf diese angewendet werden können.
Ansonsten können auch Dienst-/Betriebsvereinbarungen z.B. zum Thema BEM auch über die gesetzliche Regelung hinausgehen.
Liebe Grüße
Hendrik