BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 05.01.2019, 13:44 (vor 1931 Tagen) @ Lucotetia

In Kombination kommen einige auf die Meinung dass wir für bedrohte Menschen zuständig sind.

Hallo Lucotetia,

in § 3 Abs 1 SGB IX werden neuerdings seit 2018 beim "Vorrang der Prävention" u.a. für Behinderte oder von Behinderung Bedrohte erstmals auch "Integrationsämter" genannt. Da steht aber nichts von Schwerbehindertenvertretungen. Daher gibts auch keine gesetzliche Zuständigkeit für die SBV. Eine solche gesetzliche Zuständigkeit gab's m.W. noch nie für die SBV im SGB IX, auch nicht zuvor. Steht auch so in Fachkommentaren zum SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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