BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 09.01.2019, 15:31 (vor 1946 Tagen) @ Hendrik1

aber es kann in Inklusionsvereinbarungen oder Erlassen etc. weitergehende Regelungen geben.

Hallo Hendrik, Lucotetia ging es bei seiner Frage einzig und allein konkret darum, ob sich solche Rechte direkt aus dem Gesetz ableiten lassen (§§ 2, 167, 178 SGB IX), wie mancherorts behauptet und was vielfach verbreitet unkritisch nachgeplappert wird, nicht etwa um Vereinbarungen und / oder Richtlinien oder sonst. Zwar gab es mal früher Übergangsrechtsprechung für behinderte ohne Gleichstellung bis AGG 2006, da Deutschland sich nicht um die Umsetzung des EU-Rechts kümmerte bzw. dies bis dahin ignorierte. Die ist aber ausgelaufen laut BAG vom 27.01.2011, 8 AZR 580/09. Solche vermeintliche Beteiligungsrechte bestehen seit über 12 Jahre nicht mehr:

"Nachdem mit dem AGG die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. Nov. 2000 in deutsches Recht umgesetzt ist, kommt die zwischenzeitlich notwendige entsprechende Anwendung des SGB IX auf nicht sbM nicht länger in Betracht."

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion