BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)
Hallo
in § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Und in § 167 SGB IX Prävention
Und § 178 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 Absatz 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
In Kombination kommen einige auf die Meinung das wir für bedrohte Menschen zuständig sind.
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-Schwerbehinderten Vertretung-
-Betriebsratsmitglied-