BEM Beteiligungsunternehmen Rechte der SBV (Allgemeines)

Lucotetia, Saturday, 05.01.2019, 13:27 (vor 1931 Tagen) @ Cebulon

Hallo

in § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Und in § 167 SGB IX Prävention

Und § 178 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 Absatz 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

In Kombination kommen einige auf die Meinung das wir für bedrohte Menschen zuständig sind.

--
-Schwerbehinderten Vertretung-
-Betriebsratsmitglied-


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion