Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 11.01.2019, 10:33 (vor 1932 Tagen) @ Vertigo

Hallo zusammen,

ich habe mir hier und im SGB IX schon die Finger wund gesucht und jetzt muss ich doch mal eine Frage an euch stellen.

Ein Arbeitgeber möchte einem schwerbehinderten Menschen kündigen. Im §-Dschungel steht nur, dass der Arbeitgeber dazu das Einverständnis des Integrationsamtes braucht.
Und dass die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig zu beteiligen ist.

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber zuerst die Schwerbehindertenvertretung einschalten und anhören soll und dann die Kündigung beim Integrationsamt beantragt.
Die Stellungnahmen des Betriebsrates, der SBV und auch des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin fordert dann das Integrationsamt ein.

Weiß jemand, wo es hierzu vielleicht in einem anderen Gesetz oder Kommentar eine verlässliche Quelle gibt.
Also zusammengefasster Werdegang:
Arbeitgeber möchte kündigen....................dann anfordern der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung........auch Anhörung des BR/PR........und dann erst den Antrag der Kündigung ans Integrationsamt.
Und dann fordert das Integrationsamt für sich die Stellungnahmen von SBV und BR ein.

Ist dies so richtig? Ich war der Meinung, finde aber partout nichts Schriftliches, ob Der Arbeitgeber zuerst die SBV anhören muss und erst dann das Integrationsamt informiert.

Liebe Grüße

Hey,
die Reihenfolge stimmt nicht.
Es gibt dazu ein aktuelles Urteil vom BAG
https://www.hensche.de/beteiligung-der-schwerbehindertenvertretung-vor-kuendigungen-bag-2-azr-378-18.html
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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