Anhörung SBV bei Kündigung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 11.01.2019, 13:03 (vor 1925 Tagen) @ Hotte

Doch, in meinem Fall schon. Ich wollte ja wissen, ob es nicht Pflicht ist, dass der Arbeitgeber meine Anhörung abwarten muss, ehe der das Integrationsamt über die Kündigungsabsicht informiert.

Aber auf der Seite, die du mir geschickt hast (ziemlich oben) steht aber: "ob er (also der AG) dabei zuerst die SBV anhören muss oder ob er auch zuerst die Zustimmung des Integrationsamtes beantragen kann, ist nicht gesetzlich geregelt."

Also muss der AG die SBV beteiligen, vor dem Ausspruch der Kündigung. Das kann ja dann auch heißen, er kann beim Integrationsamt die Kündigung beantragen und mir im Nachhinein Bescheid geben.
Ist immer noch vor dem Ausspruch der Kündigung an den Mitarbeiter.

Wenn das Integrationsamt vor der SBV Bescheid bekommt, Weiß die SBV es ja trotzdem noch vor Ausspruch der Kündigung, weil das IA die Stellungnahme einfordert.
Die SBV wird dann vom Integrationsamt informiert und nicht vom Arbeitgeber.

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Gruß
Vertigo


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